Der ePass wird für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht möglich.
Andere ausländische Personenstandsurkunden müssen ggf. ebenfalls mit https://tealbookmarks.com/story17637162/the-basic-principles-of-gewinnen-sie-reisefreiheit-mit-unserem-registrierten-deutschen-reisepass